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Die betriebliche Nutzung zu mehr als 50% nachweisen?

Wozu?

Sehr geehrte Gäste unserer Webseite,

aufgrund der neuen Steuerregelung ist das Führen eines Fahrtenbuches für Selbständige und Freiberufler seit dem 01.01.2006 quasi unverzichtbar. Und das wird sich auch 2008 nicht ändern.

Der Beschluss der Bundesregierung vom 07. April 2006 besagt Folgendes:

Seit dem 01.01.2006 müssen alle Selbständigen und Freiberufler ihren Anteil an dienstlichen Fahrten gegenüber dem Finanzamt nachweisen.

„Die steuerliche "1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden.“

Handschriftlich ist es jedoch fast unmöglich, diesen Nachweis wirklich „finanzamtgerecht“ zu erbringen. Wer diesen Nachweis zukünftig nicht erbringt, der kann mit erheblichen Nachzahlungen an das Finanzamt rechnen. Schätzt der Mitarbeiter des Finanzamtes zukünftig (weil kein Nachweis vorhanden ist), dass Sie Ihren Dienstwagen zu 70 bis 90 Prozent privat nutzen, werden Sie zukünftig diesen Anteil aller Fahrzeugkosten Anschaffungskosten, Leasingraten, Abschreibung, Werkstatt, Versicherungen, Steuern usw.) aus privater Tasche bezahlen.

Schnell kommen dadurch einige tausend Euro pro Jahr zusammen, die zusätzlich zu versteuern sind.

Nicht alle Selbständigen und Freiberufler wissen von dieser neuen Regelung. Doch auch hier gilt:

Unwissenheit schützt nicht vor den neuen Steuergesetzen!

Deshalb sollten Selbständige und Freiberufler rechtzeitig Vorsorge treffen.

Zu diesem Zweck wurde TravelControl personal entwickelt. Mit modernster GPS-Technik arbeitet dieses System vollautomatisch und führt Ihren Nachweis für Sie fast von selbst. Bei der Auswertung der Daten wird der Nutzer von einer äußerst komfortablen und selbstlernenden PC-Software unterstützt. Per Mausklick berechnet die Software den Anteil an Privat-, Dienst- und Arbeitswegfahrten und erstellt den Ausdruck für das Finanzamt.

TravelControl personal entspricht allen Anforderungen des Finanzamtes und ist auch für Ihr Fahrzeug bestens geeignet.

Die Anschaffungskosten können Sie steuerlich geltend machen.

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Als erstes elektronisches Fahrtenbuch in Europa wurde TravelControl vom TÜV SÜD auf Manipulationssicherheit und Funktionalität zur Erfüllung der Anforderungen des Finanzamtes geprüft und zertifiziert!

Prüfsiegel des TÜV SÜD für die Manipulationssicherheit und exakte Erfassung der Fahrten

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